Start

Mieter mit Bürgergeldbezug

Verhältnis Vermieter - Jobcenter

Mit Abschluss eines Mietvertrages begründen Sie ein Rechtsverhältnis mit Ihrem Vertragspartner, dem Mieter.

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag begründen sich nur zwischen Ihnen als Vertragspartner.

Auch für den Fall, dass Ihr Mieter Grundsicherungsempfänger ist, ändert sich daran nichts, selbst wenn das Jobcenter Ihnen die Mietkosten direkt auf Ihr Konto zahlt. Bei einer solchen Zahlung handelt es sich um eine abweichende Empfangsberechtigung. Es werden keine Zahlungsansprüche begründet.

Kommt es zu Mietrückständen durch nicht oder nicht vollständig gezahlte Mietkosten, ergeben sich keine einklagbaren Ansprüche gegenüber dem Jobcenter, auch dann nicht, wenn bisher die Miete direkt auf Ihr Konto überwiesen wurde.

Direktzahlung Miete

Eine Direktzahlung der Miete an Sie ist möglich, wenn eine zweckentsprechende Verwendung durch den Leistungsberechtigten nicht sichergestellt ist. Dies ist dann der Fall, wenn Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.

Sollte Ihr Mieter entsprechende Mietrückstände haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Wir benötigen den vollständigen Namen Ihres Mieters, sofern Sie Kenntnis darüber haben die Bedarfsgemeinschaftsnummer und die Höhe der Mietrückstände mit Datum der Fälligkeit. Sollten nach Anhörung Ihres Mieters durch das Jobcenter keine Hinderungsgründe vorliegen, wird zukünftig die Miete direkt an Sie überwiesen.

Da Ihr Mieter durch das Jobcenter erst angehört werden muss, bevor die Direktzahlung erfolgt, müssen Sie mit einer entsprechenden Bearbeitungszeit rechnen.

Eine lediglich verspätete oder unregelmäßige Mietzahlung berechtigt nicht zur Direktzahlung.

Unabhängig von der gesetzlichen Möglichkeit, die Miete auch dann an Sie zu zahlen, wenn keine Einwilligung des Mieters vorliegt, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Erklärung Ihres Mieters, die Miete an Sie zu überweisen.

Dazu muss Ihr Vermieter das Formular Miete an Vermieter ausfüllen und beim Jobcenter einreichen.

Diese Erklärung kann der Mieter jederzeit wiederrufen. Einen rechtlichen Anspruch auf weitergehende Direktzahlung haben Sie dann nicht.

PDF wird geladen...

Formular Miete an Vermieter

PDF herunterladen

Garantie für pünktliche Mietzahlung?

Das Jobcenter kann die Direktzahlung an Sie nur durchführen, wenn ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Ansprüche auf Mietzahlungen können ganz oder teilweise entfallen, wenn Ihr Mieter z. B. Einkommen erzielt, welches auf die Grundsicherungsleistung anzurechnen ist. Das kann dazu führen, dass nur ein anteiliger oder gar kein Anspruch mehr besteht.

Ausbleibende/unvollständige Mietzahlungen

Auch können Mietzahlungen ganz oder teilweise nicht erfolgen, wenn Anträge nicht oder zu spät gestellt werden, wenn Leistungsminderung wegen Pflichtverletzungen bei Ihrem Mieter eintreten oder wenn Haushaltsangehörige, die keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, Ihren Mietanteil selbst tragen müssen (Miete wird kopfanteilig berechnet und bezahlt).

Eine Direktzahlung der Miete an Sie kann nur dann vollständig und pünktlich erfolgen, wenn ein rechtmäßiger Leistungsanspruch besteht, der rechtzeitig durch Ihren Mieter bei uns geltend gemacht wird und wenn ein ausreichender Grundsicherungsleistungsanspruch besteht.

Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Der Adressat der Abrechnung ist Ihr Mieter, auch wenn die Miete durch das Jobcenter direkt an Sie ausgezahlt wird.

Werden Nachzahlungen aus einer Abrechnung fällig, so können diese als einmalige Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Mieter die Abrechnung zeitnah beim Jobcenter einreicht.

Bei Direktzahlung der Miete an Sie werden auch die Kosten der Nachzahlung, die übernahmefähig sind, direkt an Sie gezahlt.
Dies gilt nicht für Abrechnungsbeträge, die bereits vor Beginn des Leistungsbezuges Ihres Mieters fällig geworden sind.

Für die Übernahme der Abrechnungskosten wird die Abrechnung durch das Jobcenter geprüft. Vor allem wird geprüft, ob Ihre Abrechnung die dem Jobcenter bekannten Vorauszahlungen ausweist und ob die Ihr Mieter überhaupt einen Anspruch auf Übernahme der Kosten hat. Ein solcher Anspruch besteht z. B. nicht, wenn bei Zustellung der Abrechnung der Leistungsbezug bereits beendet ist, möglicherweise durch Arbeitsaufnahme oder Wegzug.

Unter Umständen kann es auch passieren, dass eine Abrechnung nur anteilig übernommen wird.

Das Ergebnis der Prüfung der Abrechnung teilt das Jobcenter Ihrem Mieter mittels eines Bescheides mit. Aus diesem sind auch die Gründe einer nicht oder nur teilweisen Anerkennung der Nachzahlung zu entnehmen. Sollten Sie Fragen zur Höhe der Erstattung haben oder zum Bearbeitungsstand, wenden Sie sich bitte an Ihren Mieter.

Auch hier unterliegen Auskünfte dem Datenschutz, so dass das Jobcenter Ihnen dazu keine Auskünfte erteilen kann.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?

Sie brauchen Hilfe?

Unser telefonischer Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter: (02331) 367-580

Fragen & Antworten

Nutzen Sie unsere Fragen und Antworten Bereich.

Jobcenter.digital

Stellen Sie bei uns online einen Antrag auf Bürgergeld. Falls Sie bereits Bürgergeld beziehen, können Sie auch die Verlängerung online beantragen.