Angemessene Kosten
Bei der Beurteilung, welche Wohnraumgröße angemessen ist, sind in Nordrhein-Westfalen folgende Werte aus den Wohnraumnutzungsbestimmungen maßgebend:
1-Personen Bedarfsgemeinschaft: | 50 m² |
|---|---|
2-Personen Bedarfsgemeinschaft: | 65 m² |
3-Personen Bedarfsgemeinschaft: | 80 m² |
4-Personen Bedarfsgemeinschaft: | 95 m² |
(für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft jeweils 15 m² mehr) |
Mietkosten vorab prüfen
Dieser Service soll als Anhaltspunkt dienen. Jeder Antrag wird individuell geprüft (Einzelfallprüfung) und kann anders beschieden werden.
Wichtig für die Beurteilung der Angemessenheit des Wohnraumes sind neben der Größe auch die Kosten des Wohnraumes.
Welche Kosten angemessen sind, bestimmt der jeweils örtlich zuständige kommunale Träger, hier die Stadt Hagen. Die angemessenen Kosten werden in den örtlichen Hinweisen zum SGB II niedergeschrieben.
Die Kosten werden im Rahmen eines schlüssigen Konzeptes bzw. der Wohngeldtabelle (mit Aufschlag) ermittelt. Diese Unterliegen der stetigen Fortschreibung und Anpassung. Derzeit gelten folgende Mietwerte (Bruttokaltmiete = Grundmiete plus Nebenkosten, ohne Heizkosten) als angemessen.
Personenanzahl | angemessene Wohnfläche | Brutto-kaltmiete |
|---|---|---|
1 | 50 m² | 410 € |
2 | 65 m² | 490 € |
3 | 80 m² | 600 € |
4 | 95 m² | 720 € |
5 | 110 m² | 850 € |
6 | 125 m² | 927 € |
7 | 140 m² | 1.026 € |
8 | 155 m² | 1.125 € |
9 | 170 m² | 1.224 € |
10 | 185 m² | 1.323 € |
11 | 200 m² | 1.422 € |
12 | 215 m² | 1.521 € |
13 | 230 m² | 1.620 € |
14 | 245 m² | 1.719 € |
15 | 260 m² | 1.818 € |
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