Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die WebApp des Jobcenters Hagen. Das Jobcenter Hagen ist bemüht, die WebApp barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die zugrunde liegende europäische Norm EN 301 549 in ihren jeweils gültigen Fassungen.
Hinweis zum Prüfverfahren
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV-2.0-Test, der im Rahmen der Entwicklung der WebApp durchgeführt wurde.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese WebApp ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 zu einem großen Teil vereinbar. Das Jobcenter Hagen ist bemüht, die verbleibenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0:
- Leichte Sprache
In der WebApp sind Inhalte in Leichter Sprache derzeit noch nicht verfügbar. Die Inhalte für diesen Bereich werden vom Jobcenter Hagen erstellt und befinden sich im Umsetzungsprozess. Eine Veröffentlichung ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
- Dokumenten-Upload / Dokumenten-Scanner
Die Upload-Funktion für Dokumente, einschließlich des Dokumenten-Scanners in der WebApp, ist derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
Als Alternative können Kunden ihre Dokumente über ein Dokumenten-Upload-Feld innerhalb der Formulare der WebApp an das Jobcenter Hagen übermitteln.
Diese Erklärung wurde am 23.01.2026 erstellt.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren in der WebApp melden oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail über die Adresse: Jobcenter-Hagen@jobcenter-ge.de.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. An die Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie der Ansicht sind, durch eine öffentliche Stelle des Bundes in einem Recht nach dem BGG verletzt worden zu sein.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie zum Beispiel mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de