Mehrbedarf/einmalige Bedarfe
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie für bestimmte Lebenssituationen einen monatlichen Mehrbedarf bekommen. Folgende Mehrbedarfe gibt es:
- Mehrbedarf Schwangerschaft: Ab der 13. Kalenderwoche wird ein monatlicher Mehrbedarf bis einschließlich des Monates der Entbindung gewährt. Bitte weisen Sie uns Ihre Schwangerschaft mit einer ärztlichen Bescheinigung nach.
Keine Kopie des Mutterpasses
Bitte senden Sie uns Aufgrund von Datenschutz keine Kopie des Mutterpasses zu.
- Mehrbedarf Alleinerziehung: Wenn Sie allein für die Erziehung Ihres minderjährigen Kindes/Ihrer minderjährigen Kinder sorgen, wird Ihnen abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder ein monatlicher Mehrbedarf gewährt.
- Mehrbedarf bei vorliegender Schwerbehinderung, wenn Sie zeitgleich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen. Allein die Feststellung der Schwerbehinderung löst keinen Mehrbedarf aus.
- Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung, wenn Sie krankheitsbedingt eine kostenintensive Ernährungsform zwingend einhalten müssen. Für diesen Mehrbedarf müssen Sie das Formular MEB ausfüllen und von Ihrem Arzt bescheinigen lassen. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.
- Mehrbedarf für Warmwassererzeugung
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Formular MEB
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