Bildung- und Teilhabe
Bildung- und Teilhabeleistungen werden oft auch als Bildungspaket bezeichnet. Das ist drin im Bildungspaket:
Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur teilhaben. So können z. B. Beiträge im Fußballverein vom Jobcenter übernommen werden.
Schulbedarf: Für den persönlichen Schulbedarf von Schülerinnen und Schülern wie z.B. Schreib- , Rechen- und Zeichenmaterialien aber auch für Sportkleidung und allgemeine Ausrüstung mit Schulranzen und Etui werden zu Beginn des Schuljahres sowie zu Beginn des 2. Schulhalbjahres zusätzliche Geldleistungen gewährt.
Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Kindern ein Zuschuss gezahlt. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten nach den schulrechtlichen Bestimmungen werden nach Bestätigung der Schule ebenfalls übernommen.
Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Mittagessen in Kita, Schule, Hort oder Tagespflege: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Bildung und Teilhabe beantragen
Hier können Sie eine Förderung für Ihre Kinder über uns Online-Formular beantragen – sicher und direkt von Zuhause aus.
Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit dem Jobcenter Hagen auf – der Assistent wählt die passende Kontaktmethode für Ihr Anliegen aus.