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Unterhalt

Nach aktuellen Recht gehen Unterhaltsansprüche kraft Gesetz bis zur Höhe der Leistungen nach dem SGB II auf das Jobcenter Hagen über und werden von uns geltend gemacht.

Grundsätzlich besteht eine vorrangige Unterhaltsverpflichtung bei

  • Eltern für minderjährige, unverheiratete Kinder
  • Eltern für privilegierte volljährige, unverheiratete Kinder ohne Schul- oder Berufsausbildung, auch wegen Krankheit, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • nicht ehelichen Kindsmüttern/Kindsvätern
  • getrenntlebenden Ehegatten
  • geschiedenen Ehegatten
  • getrenntlebenden eingetragenen Lebenspartnern bzw. Lebenspartnerinnen, deren Partnerschaft aufgehoben wurde

Haben Sie Leistungsanspruch, wird der bzw. die Unterhaltspflichtige (Vater oder Mutter des/der Kind/er) hierüber von dem Jobcenter Hagen in Kenntnis gesetzt und zur Auskunft über seine/ ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert. Es besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung an das Jobcenter.

Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der Unterhaltspflichtige zu Zahlungen in der Lage ist, erfolgt eine Zahlungsaufforderung. Da es sich um privatrechtliche Ansprüche handelt, ist hiergegen kein Widerspruch möglich.

Unterhaltsvorschuss (UVG)

Sollten Sie keinen Unterhalt für Ihre Kinder erhalten, haben Sie die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss (UVG) zu beantragen.

UVG (Unterhaltsvorschussleistungen) sind Sozialleistungen für Alleinerziehende. Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn für das bei Ihnen lebende Kind vom leiblichen Elternteil kein Unterhalt gezahlt wird. UVG und Bürgergeld können gleichzeitig gezahlt werden. UVG wird als Einkommen bei Ihrem Kind auf den monatlichen Bedarf angerechnet.

Zuständig ist das Jugendamt der Stadt Hagen.

Auf der Internetseite der Stadt Hagen besteht die Möglichkeit, Anträge herunterzuladen.

Informieren Sie das JC umgehend, wenn Sie UVG beantragt haben. Dies können Sie hier tun:

Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit dem Jobcenter Hagen auf – der Assistent wählt die passende Kontaktmethode für Ihr Anliegen aus.

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Unser telefonischer Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter: (02331) 367-580

Fragen & Antworten

Nutzen Sie unsere Fragen und Antworten Bereich.

Jobcenter.digital

Stellen Sie bei uns online einen Antrag auf Bürgergeld. Falls Sie bereits Bürgergeld beziehen, können Sie auch die Verlängerung online beantragen.