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Geburt eines Kindes

Wenn Sie ein Kind erwarten oder bereits geboren haben, gibt es verschiedenste finanzielle Unterstützungen.

Mutterpass

Reichen Sie umgehend eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Bitte senden Sie uns keine Kopie des Mutterpasses, diesen dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Akte nehmen.

Nach der Geburt benötigen wir umgehend eine Kopie der Geburtsurkunde. Diese können Sie per Post senden, in den Hausbriefkasten werfen, in Ihrem Portal jobcenter.digital hochladen oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten abgeben.

Kindergeld

Ihrem Kind steht Kindergeld zu. Kindergeld ist bei der Familienkasse zu beantragen. Zuständig für Ihren Antrag ist die Familienkasse Nordrhein-Westfalen-Ost. Weitere Informationen erhalten Sie unter Arbeitsagentur.de/Familienkasse.

Während des Mutterschutzes und der Elternzeit müssen Sie Elterngeld beantragen. Zuständig für Ihren Antrag ist das Versorgungswerk Dortmund. Weitere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie unter Versorgungsamt (Elterngeld).

Lebt der Kindesvater nicht mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft, benötigen wir zusätzlich zur Geburtsurkunde die Anlage UH (Unterhalt). In dieser sind die Angaben zum Kindesvater zu machen. Weiterhin benötigen wir die Vaterschaftsanerkennung und, sofern vorhanden, den Unterhaltstitel.

Wissen Sie bereits, dass der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen kann, beantragen Sie für das Kind bitte Unterhaltsvorschuss (UVG). Für Ihren Antrag ist das Jugendamt der Stadt Hagen zuständig.

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Anlage UH3

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Veränderungsmitteilung

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Nachricht an das Jobcenter

Reichen Sie Ihre Unterlagen bei uns einfach und schnell über unser Online-Formular ein – sicher und direkt von Zuhause aus.

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Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit dem Jobcenter Hagen auf – der Assistent wählt die passende Kontaktmethode für Ihr Anliegen aus.

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Unser telefonischer Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter: (02331) 367-580

Fragen & Antworten

Nutzen Sie unsere Fragen und Antworten Bereich.

Jobcenter.digital

Stellen Sie bei uns online einen Antrag auf Bürgergeld. Falls Sie bereits Bürgergeld beziehen, können Sie auch die Verlängerung online beantragen.