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Heiz- und Betriebskosten

Haben Sie eine Heiz- und/oder Betriebskostenabrechnung erhalten, müssen Sie diese unverzüglich einreichen.

Sollte sich aus der Abrechnung eine Nachzahlung ergeben, so kann diese übernommen werden, wenn die Kosten für Unterkunft und der Verbrauch angemessen sind und Sie im Monat der Fälligkeit im Leistungsbezug sind.

Guthaben oder Gutschriften aus Abrechnungen werden im Monat nach Erhalt bei Ihren Kosten für die Miete in Abzug gebracht.

Unterlagen einreichen

Reichen Sie Ihre Unterlagen bei uns einfach und schnell über unser Online-Formular ein – sicher und direkt von Zuhause aus.

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Fragen & Antworten

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