Einkommen
Einkommen ist das Geld, was Ihnen zufließt, egal ob in bar oder auf Ihrem Konto. Es ist egal, wo das Geld herkommt und wofür es bestimmt ist. Einkommen wird von Ihren Bedarfen abgezogen. Einkommen sind auch Schenkungen und Erbschaften. Zum Einkommen gehören beispielsweise Arbeitslosengeld I, Kindergeld, BaföG, BAB, Wohngeld, Renten, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Lohn, Gehalt, Lohn aus Minijobs, Gewinne aus selbständiger Tätigkeit, Zinsen, Mieteinnahmen, Lottogewinne usw. Wie das Einkommen angerechnet wird, können Sie bei Ihrem Sachbearbeiter erfragen.
Wie hoch das anzurechnende Einkommen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. welche Art des Einkommens vorliegt, welche Ausgaben Sie mit der Erzielung des Einkommens haben (u.a. Fahrtkosten) und ob weitere verschiedenartige Einkommen vorhanden sind.
Die genaue Berechnung können Sie Ihrem Leistungsbescheid entnehmen.
Verspätete- oder Nicht-Anzeige
Sollten Sie über Einkommen verfügen, müssen Sie dies bei Antragstellung anzeigen. Sind Sie bereits im laufenden Leistungsbezug und Ihnen fließt Einkommen zu, sind Sie verpflichtet, dies umgehend anzuzeigen. Tun Sie dies nicht, kann dies zu einer Überzahlung und einer Rückforderung führen. Sie machen sich mit einer verspäteten Anzeige oder einem Nichtanzeigen strafbar.
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