"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) ist der sozialrechtliche Begriff für die Berufliche Rehabilitation. Dies gilt für alle Rehabilitationsmaßnahmen, die die Arbeits- und Berufstätigkeit von Menschen mit Krankheiten und/oder Behinderungen fördern. Die Leistungen werden von verschiedenen Trägern übernommen, meist aber von der Agentur für Arbeit, vom Rentenversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft. Bewerber und Bewerberinnen, bei denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, werden im Jobcenter Hagen in einem spezialisierten Team (Reha-/SB) betreut.