Sie als Vermieter haben die Möglichkeit das zuständige Jobcenter zu informieren.
Eine Direktzahlung der Miete an Sie wird geprüft.
Eine Übernahme der Mietschulden kann nur durch Ihrem Mieter/Ihrer Mieterin beantragt werden. Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Übernahmemöglichkeit als Darlehen vor, wenn Ihr Mieter/Ihre Mieterin durch anstehende oder ausgesprochene Wohnraumkündigung von Obdachlosigkeit bedroht wird.
Empfehlen Sie Ihrem Mieter/Ihrer Mieterin beim Amt für:
Wohnraumsicherung – Vorbeugende Obdachlosigkeit - der Stadt Hagen
Lutherstr. 12
58095 Hagen
vorzusprechen.
Dieses ist zuständig für Personen, die unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind, d. h., Personen, denen der Verlust ihrer derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht, weil
- gegen sie ein nicht vollstreckter Räumungstitel vorliegt
- gegen sie eine Räumungsklage erhoben wurde
- ihre Wohnung gekündigt wurde oder
- die Kündigung ihrer Wohnung droht
und sie dabei ohne institutionelle Hilfe nicht in der Lage sind, sich ausreichenden Wohnraum zu beschaffen.
Sofern Wohnraumverlust droht, aber noch nicht eingetreten ist (z. B. bei fristloser Kündigung, Räumungsklage), sind die Maßnahmen der Zentralen Fachstelle auf den Wohnraumerhalt ausgerichtet. Neben der materiellen Hilfe wird hier auch Beratung und persönliche Hilfe zum Erhalt des Wohnraums gewährt. Dabei werden auch die Hilfemöglichkeiten der Schuldnerberatung, der Zentralen Beratungsstelle für Haftentlassene sowie der Regionalen Sozialen Dienste genutzt.