Fragen & Antworten
Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Anliegen zu klären.
Post vom Jobcenter
Was ist eine Anhörung
In einer Anhörung erhalten Sie die Information, dass das Jobcenter vorhat, eine für Sie nicht günstige Entscheidung zu treffen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.
Sie können sich auf eine Anhörung äußern, müssen dies aber nicht tun. Das Jobcenter wird nach Ablauf der Frist, die in Ihrer Anhörung steht, eine Entscheidung treffen und Ihnen den entsprechenden Bescheid schicken.
Gegen eine Anhörung ist ein Widerspruch nicht möglich, da dann noch keine Entscheidung getroffen wurde, sondern Ihnen lediglich mitgeteilt wird, was das Jobcenter vor hat zu entscheiden.
Anhörungen bekommen Sie bei anstehenden Leistungsminderungen (Sanktionen), bei Überzahlungen, den sogenannten Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen oder bei beabsichtigten Aufrechnungen von Forderungen.
Sollten Sie eine Anhörung erhalten haben und auf diese Antworten wollen, können Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt über unser Nachrichtencenter einreichen.
Unterlagen einreichen
Reichen Sie Ihre Unterlagen bei uns einfach und schnell über unser Online-Formular ein – sicher und direkt von Zuhause aus.
Warum werden meinen Leistungen aufgehoben bzw. warum muss ich Leistungen erstatten?
Eine Aufhebung wird gemacht, wenn Ihr Anspruch auf Leistungen ganz oder teilweise entfallen ist bzw. entfällt. Dies kann z. B. der Fall bei einem Umzug oder einer Arbeitsaufnahme sein.
Eine Erstattung ergeht oft im Zusammenhang mit einer Aufhebung. In diesem Fall wurde festgestellt, dass mehr Leistungen an Sie ausgezahlt wurden, als Sie Anspruch hatten.
Sie müssen die Leistungen zurückzahlen. Jeder Volljährige erhält dabei seinen eigenen Bescheid über die Leistungen, die er zu viel erhalten hat.
Ob Sie die Leistungen überweisen müssen oder ob diese von Ihren monatlichen Leistungen einbehalten wird (Aufrechnung), können Sie in Ihrem Bescheid lesen.
Warum wurden meine Leistungen gemindert?
Als SGB II Leistungsempfänger sind Sie verpflichtet, alles dafür zu tun, Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Deshalb haben Sie Pflichten, wie z. B. Termine wahrzunehmen, Maßnahmen zu besuchen und Eigenbemühungen um Arbeit vorzunehmen. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, liegt eine Pflichtverletzung vor, die zur Minderung Ihrer Leistung führt. Bei Meldeversäumnissen, d. h., Sie haben einen Termin beim Jobcenter nicht wahrgenommen, werden Ihre Leistungen für 1 Monat um 10 % gemindert.
Bei Pflichtverletzungen anderer Art, z. B. Sie brechen eine Maßnahme ab, erscheinen unentschuldigt nicht bei Ihrer Arbeitsstelle, werden Ihre Leistungen gemindert. Die Höhe und die Dauer der Minderung richten sich nach der Art der Pflichtverletzung. Bei erstmaliger Pflichtverletzung werden die Leistungen für einen Monat um 10 % der Ihnen zustehenden Regelleistung gemindert. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres nach der ersten Pflichtverletzung werden die Leistungen um 20 % der zustehenden Regelleistung für 2 Monate gemindert. Jede weitere Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres führt zu einer Minderung von 30 % der zustehenden Regelleistung für 3 Monate.
Sie erhalten vor jeder Leistungsminderung eine Anhörung. Ihnen wird damit die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Sachverhalt zu äußern und ggf. wichtige Gründe für Ihr Verhalten darzulegen. Liegen wichtige Gründe vor, werden Ihre Leistungen nicht gemindert.
Was ist eine Versagung oder Entziehung?
Eine Versagung ist die Ablehnung eines Antrages, über den wegen fehlender Unterlagen nicht entschieden werden kann. Sie sind also einer Aufforderung Unterlagen einzureichen, nicht/nicht vollständig nachgekommen.
Eine Entziehung von Leistungen erfolgt, wenn Sie Unterlagen nicht einreichen, die von Ihnen angefordert wurden (und sie bereits laufende Grundsicherungsleistungen erhalten). Sie haben also auf eine Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen nicht, nicht ausreichend oder nicht in genannter Frist reagiert.
Sie sollten die Unterlagen umgehend einreichen. Das Jobcenter entscheidet dann über die Gewährung/Weitergewährung der Leistungen.
Unterlagen können Sie hier ganz einfach hochladen/abfotografieren und einreichen:
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Was ist eine vorläufige Bewilligung?
Eine vorläufige Bewilligung erfolgt, wenn über Ihren Leistungsanspruch bzw. über die Leistungshöhe noch nicht abschließend entschieden werden kann. Es ist also noch nicht sicher, ob Ihnen Leistungen zustehen und wenn ja, wie hoch diese sind. Das kann mehrere Gründe haben, z. B. Sie bekommen monatlich unterschiedlich hohes Einkommen. Sie können auf den vorläufigen Bescheid nicht vertrauen, da am Ende des Bewilligungszeitraumes die Leistungen nochmal mit den tatsächlichen Werten berechnet werden.
Sie erhalten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes eine Aufforderung, Unterlagen bis zu einer bestimmten Frist zur Überprüfung der vorläufigen Leistungszahlung einzureichen. Reichen Sie die Unterlagen nicht ein, kann das Jobcenter feststellen, dass für die Zeit kein Leistungsanspruch bestanden hat und Sie alle Leistungen für diesen Zeitraum zurückzahlen müssen.
Was ist eine vorläufige Zahlungseinstellung?
Wenn Ihnen die Leistungen vorläufig eingestellt wurden, bestehen Zweifel oder Unklarheiten, ob Sie noch Anspruch auf diese Leistungen haben. Dies kann der Fall sein, wenn Sie Arbeit aufgenommen haben, wenn Sie postalisch nicht erreichbar sind oder andere Umstände, die Zweifel an Ihrer Hilfebedürftigkeit aufwerfen, bestehen.