Einen neuen Mietvertrag sollten Sie erst unterschreiben, wenn Ihnen Ihr Sachbearbeiter eine Zusicherung zu Ihrem gewünschten Umzug erteilt hat. Eine Zusicherung erhalten Sie nur dann, wenn Sie einen Grund nennen, der einen Umzug rechtfertigt und Sie eine neue angemessene Wohnung gefunden haben.
Hinweis: Auch wenn Sie sich in der sog. Karenzzeit befinden, können wir eine Zusicherung zum Umzug nur erteilen, wenn die Kosten für Unterkunft angemessen sind.
Die Regelung, dass in der Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für Unterkunft übernommen werden, auch wenn diese unangemessen sind, gilt nur für Wohnungen, die bereits vor Antragstellung bewohnt werden (Bestandswohnungen).