Kündigung/Arbeitsaufgabe
Sie mussten Ihre Arbeit aufgeben oder wurden gekündigt und möchten sich informieren, auf was Sie nun achten müssen und welche Informationen Sie uns mitteilen müssen?
Wann muss ich das anzeigen?
Ganz egal, warum Sie Ihre Beschäftigung verloren haben, Sie müssen dies umgehend bei uns anzeigen. Dies ist wichtig, um Ihre Leistungen neu berechnen zu können, aber auch, um Sie bei der Arbeitssuche umgehend beraten und unterstützen zu können.
Wie und bei wem muss ich den Arbeitsverlust anzeigen?
Über Ihren Arbeitsverlust können Sie uns telefonisch unter unserer Servicenummer, online unter jobcenter.digital oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten informieren.
Den Nachweis über den Arbeitsverlust reichen Sie in Kopie umgehend bei uns ein. Teilen Sie uns bitte auch die Gründe des Arbeitsverlustes mit, z. B. wenn Sie gekündigt haben, warum Sie gekündigt haben.
Nachricht an das Jobcenter
Reichen Sie Ihre Unterlagen bei uns einfach und schnell über unser Online-Formular ein – sicher und direkt von Zuhause aus.
Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit dem Jobcenter Hagen auf – der Assistent wählt die passende Kontaktmethode für Ihr Anliegen aus.
Welche Angaben/Unterlagen werden benötigt?
Benötigt wird die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag und eine Stellungnahme, warum Sie die Arbeitsstelle verloren haben. Weiterhin benötigen wir die letzte Lohnbescheinigung und die Mitteilung, wann Sie den letzten Lohn ausgezahlt bekommen.